Steuerrücklage für Selbstständige berechnen
Umsatz und Kosten eingeben — der Rechner schätzt die empfohlene monatliche und quartalsweise Rücklage für Einkommensteuer, Soli, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.
Angaben zu Umsatz, Kosten und Rechtsform
Alle Felder ausfüllen, das Ergebnis wird automatisch berechnet.
| Steuerart | Jahr | Quartal | Monat |
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So wird gerechnet
Grundlage ist der Gewinn (Umsatz minus Betriebsausgaben), vereinfacht ohne Sonderausgaben, Vorsorgeaufwand oder Freibeträge für Kinder. Darauf wird der Einkommensteuer-Grundtarif 2026 nach § 32a EStG angewendet (Grundfreibetrag 12.348 €, Splittingtarif bei Zusammenveranlagung). Der Solidaritätszuschlag greift nur oberhalb der Freigrenze von 20.350 € festgesetzter Einkommensteuer (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung) und ist für die meisten Kleinunternehmer und viele Selbstständige damit irrelevant. Bei Gewerbebetrieben kommt die Gewerbesteuer hinzu (Freibetrag 24.500 €, Steuermesszahl 3,5 %, Hebesatz der Gemeinde), die über § 35 EStG teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Ohne Kleinunternehmerstatus wird zusätzlich eine Umsatzsteuer-Rücklage geschätzt.
Häufige Fragen
Wie viel Steuerrücklage sollte ich als Selbstständiger bilden?
Eine pauschale Prozentzahl gibt es nicht, da die Einkommensteuer progressiv ansteigt und von Gewinn, Familienstand, Rechtsform und weiteren Faktoren abhängt. Als grobe Orientierung reservieren viele Selbstständige zwischen 25 und 40 Prozent ihres Gewinns, bei höheren Gewinnen oder Gewerbebetrieben auch mehr. Dieser Rechner schätzt den individuellen Betrag anhand der eingegebenen Zahlen.
Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer zurücklegen?
Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und führt keine an das Finanzamt ab. Die Grenzen dafür liegen 2026 bei 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Wer diese Grenzen überschreitet oder freiwillig auf die Regelung verzichtet, muss Umsatzsteuer einnehmen, abführen und entsprechend zurücklegen.
Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?
Nein, Freiberufler im Sinne des § 18 EStG (u.a. viele beratende, schreibende, heilende oder unterrichtende Tätigkeiten) zahlen keine Gewerbesteuer. Gewerbesteuerpflichtig sind Gewerbebetriebe, etwa Einzelunternehmer und Personengesellschaften mit gewerblicher Tätigkeit. Ob eine Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist, entscheidet im Zweifel das Finanzamt anhand der konkreten Tätigkeit.
Werden meine eingegebenen Daten gespeichert?
Nein, nicht auf einem Server. Die Berechnung läuft ausschließlich lokal im Browser, die zuletzt eingegebenen Werte werden lediglich im lokalen Speicher des Browsers gemerkt, damit sie beim nächsten Besuch wieder ausgefüllt sind.
Vereinfachte Modellrechnung, keine Steuerberatung und kein Ersatz für eine individuelle steuerliche Beratung oder die tatsächliche Veranlagung durch das Finanzamt. Nicht berücksichtigt: Sonderausgaben, Vorsorgeaufwand, Kinderfreibeträge, Kirchensteuer, Verlustvorträge sowie gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen. Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG, Gewerbesteuer-Freibetrag und Anrechnung nach § 11 GewStG und § 35 EStG, Kleinunternehmergrenzen nach § 19 UStG.